Im Rahmen der Vermögens- und Immobilienreform (VIR) im Erzbistum Hamburg werden alle Immobilien betrachtet und bewertet. Es erfolgt eine Festlegung sogenannter Primär- und Sekundärimmobilien. Die Ausgangsfrage dabei lautet: Welche Räume und Gebäude werden für das pastorale Handeln zukünftig genutzt? Dieses Video erläutert die einzelnen Schritte der VIR.
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