Die Prävention von sexueller Gewalt geht alle an!
Ein afrikanisches Sprichwort besagt: „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen“. Überträgt man dieses Bild auf den Schutz von Kindern gegen sexueller Gewalt in unserer Kirche und ihre Einrichtungen könnte es auch heißen: „Es braucht die ganze Kirche, um ein Kind zu schützen“.
HINSEHEN
Präventive Arbeit in unserer Kirche wird als eine Grundhaltung verstanden, die die Rechte von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen achtet, aktiv fördert und durchsetzt. Dazu benötigt wird ein sensibilisiertes Umfeld, das Aufmerksamkeit und Unterstützung bei sexualisierter Gewalt und Grenzverletzung bietet.
HANDELN
Gewährleistet wird dieses durch institutionelle Maßnahmen und Standards wie z.B. Verhaltensregeln, Fort- und Weiterbildungen, Angebote zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, Partizipation und Beschwerdemanagement, sexualpädagogische Begleitung, Interventionspläne.
SCHÜTZEN
Ziel der Präventionsarbeit im Erzbistum ist letztendlich die Vorbeugung und die Verhinderung von sexuellem Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen in unseren kirchlichen Einrichtungen.
In Fällen
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einer Vermutung
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des Erlebens von Grenzverletzungen
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des Erlebens eines sexuellen Missbrauches in der Vergangenheit oder in der Gegenwart durch:
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Priester
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Ordensleute
- andere kirchliche Mitarbeiter (haupt- und ehrenamtlich)
wenden Sie sich an die unabhängigen Ansprechpersonen für Fragen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener. Hier bekommen Sie die Möglichkeit in Ruhe ihr Anliegen zu besprechen und sich beraten zu lassen. Alle weiteren, möglicherweise notwendigen Schritte werden gemeinsam besprochen. Die unabhängigen Ansprechpersonen, sowie die Mitarbeiterinnen der Fachstelle sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Sie arbeiten auf der Basis der Ordnung zum Verfahren bei Verdacht auf Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen und zum weiteren Vorgehen vom 15.7.2015 des Erzbistums Hamburg. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in kirchlichen Einrichtungen sind verpflichtet Hinweise ernstzunehmen und sich vertrauensvoll an die beauftragten Ansprechpersonen zu wenden.
Anträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde
Es besteht das Angebot sich von den unabhängigen Ansprechpersonen beraten und informieren zu lassen. Diese bieten auch Unterstützung bei der Antragstellung an.
Weitere Informationen über die Anträge und das Verfahren der Antragstellung finden sie hier zum Download.
Unabhängige Ansprechperson für Fragen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener
Karin Niebergall-Sippel
Heilpädagogin
Frank Brand
Rechtsanwalt
Michael Hansen
Sozialpädagoge
Eilert Dettmers
Rechtsanwalt
Sie erreichen sie über das Büro der Ansprechpersonen unter der Telefonnummer 0162 326 04 62.
Leitung des Referates Prävention und Intervention
Präventionsbeauftragte des Erzbistums Hamburg
Monika Stein
Telefon: 040 248 77 462 oder 0163 248 77 43
Email: praeventionsbeauftragter@erzbistum-hamburg.de
monika.stein@erzbistum-hamburg.de
Am Mariendom 4
20099 Hamburg
Ansprechperson für die Schutzkonzeptentwicklung im Erzbistum Hamburg
Carmen Kerger-Ladleif
Email: schutzkonzept@erzbistum-hamburg.de
Begleitung der Pfarreien im Schutzkonzeptprozess:
Regina Dorfmann, Kontakt, Tel.: 0176 523 487 13
Anna Westendorf, Kontakt, Tel: 0170 220 14 37
Mitarbeiterin
Stefanie Granzow
Telefon: (040) 248 77 236
Email: granzow@erzbistum-hamburg.de
Am Mariendom 4
20099 Hamburg
Besucheradresse:
Lange Reihe 2
20099 Hamburg
Bürozeiten:
Jeweils montags bis donnerstags 9.00– 13.30 Uhr